Das trifft Sie direkt!

Meldepflicht Ihrer Kapitalabflüsse durch Banken!

 

Behebungen von mindestens € 50.000,- von Konten oder unentgeltliche Übertragungen von Wertpapieren von Depots natürlicher Personen sind von Ihrer Bank verpflichtend an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu melden. Diese Meldepflicht gilt nicht für   Geschäftskonten  von Unternehmen und Anderkonten von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern.

 

Dazu ein Beispiel:

Herr Muster, Privatperson, überweist von seinem Girokonto € 60.000,-- für einen Autokauf. Dieser Kapitalabfluss ist von der Bank an das BMF zu melden. Die Finanz verwendet diese Meldungen für entsprechende Analysen. In der Praxis ist zu beobachten, dass dies gehäuft zu Vorhalten und abgabenbehördlichen Nachprüfungen führt.

 

Haben Sie schon die aktuelle Klienteninformation 1/2018 gesehen?

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