Wichtige Neuerungen des Finanzausschusses

·     Weihnachtsgutscheine bis 365 € sollen auch dieses Jahr steuerfrei gestellt werden, sofern 2021 der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht bereits genutzt wurde.

 

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Gutscheine im November bzw Dezember 2021 oder im Jänner 2022 ausgegeben werden. Die Steuerbefreiung soll sowohl Gutscheine von Einzelhändlern als auch von Verbänden von Einzelhändlern umfassen.

 

  • Das Pendlerpauschale soll auch bei Homeoffice-Tätigkeit während des Lockdowns zustehen.
  • Wenn aufgrund der Corona-Pandemie keine Einsatztage stattfinden, können pauschale Reiseaufwandsentschädigungen auch im November und Dezember 2021 steuerfrei ausbezahlt werden.
  • Schutzmasken werden weiterhin von der Umsatzsteuer befreit. Die befristeten Bestimmungen für die Desinfektionsmittelherstellung werden bis 30. Juni 2022 verlängert.